Schulordnung
Schulordnung der Grundschule Gammelin
► Grundlegendes
Eine Schulordnung enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus und auf dem gesamten Schulgelände halten müssen, damit ein störungsfreies Miteinander gewährleistet werden kann.
Alle Festlegungen und Vereinbarungen bezüglich dieser Schulordnung werden gemäß § 76 Absatz 7 Satz 5 des MVSchulG durch die Schulkonferenz mitgetragen.
In unserer Schule treffen sich täglich viele Menschen auf engem Raum, um zusammen zu lernen, zu lehren, zu spielen und etwas zu erleben.
Dazu brauchen wir feste Regeln, nach denen sich alle richten und auf die sich alle verlassen können.
Regel Nr.1 Aufgabe unserer Schule ist es, gutes Lernen zu ermöglichen, deshalb hat der Unterricht vor allem anderen Vorrang.
Regel Nr.2 Menschen sind immer unterschiedlich, auch bei uns. Keiner hat das Recht, andere zu diskriminieren, zu bedrohen oder zu verspotten.
Regel Nr.3 Niemand darf bei uns körperlich oder in seiner Ehre verletzt werden. Deshalb lösen wir Probleme fair und ohne Gewalt.
Regel Nr.4 Eine gute „Schule“ kostet Geld. Deshalb gehen wir mit unserem Gebäude, den Möbeln und den Unterrichtsmitteln sorgsam um. Wir achten das, was Schüler, Eltern, Lehrer und Mitarbeiter unserer Schule geschaffen haben.
Regel Nr.5 Wenn wir uns bemühen, lassen sich Lärm und Stress einschränken. Wir lassen den anderen ausreden, sagen ruhig unsere Meinung, stören Gespräche nicht und akzeptieren auch die Meinung anderer. Wir gehen freundlich aufeinander zu, helfen und grüßen uns.
Diese Regeln sind Grundlage. Wir brauchen jedoch weitere Vereinbarungen, die uns den Ablauf des Schulalltages erleichtern. Sie betreffen die folgenden Bereiche:
► Unterricht
- Unterrichtszeiten
Öffnungszeiten der Schule 07.45 Uhr- 14.15 Uhr
Einlass 07.55 Uhr
Der Einlass für Kinder, die zur Frühaufsicht gehen, erfolgt gleitend um 6.45 Uhr.
1.Std. 08.05- 08.50 Uhr
2.Std. 09.00- 09.45 Uhr
3.Std. 10.05- 10.50 Uhr
4.Std. 10.55- 11.40 Uhr
5.Std. 12.10- 12.55 Uhr
6.Std. 13.00- 13.45 Uhr
2. Das Schulhaus bleibt während unserer Öffnungszeiten geschlossen. Über eine Sprechanlage kann Kontakt zum Sekretariat bzw. zum Hort aufgenommen werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder an der Schultür zu verabschieden und erst nach dem Klingelzeichen abzuholen.
3. Jeder erscheint pünktlich mit vollständigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht. Freistellungen sind bis zu drei Tagen beim Klassenleiter schriftlich zu beantragen. Über eine längerfristige Befreiung vom Unterricht entscheidet die Schulleitung. Unterrichtsstoff, der durch Abwesenheit versäumt wurde, ist selbstständig nachzuarbeiten. Versäumt ein Schüler eine Klassenarbeit in Klasse 4, ist diesem die Möglichkeit zu geben, diese oder eine gleichwertige Arbeit nachzuholen. Über die Notwendigkeit des Nachholens von sonstigen Kontrollarbeiten entscheidet die Lehrkraft.
4. Wird der Unterricht wegen Erkrankung eines Lehrers oder wegen hitzefrei vorzeitig beendet, dürfen nur die Schüler früher nach Hause, deren Eltern dies schriftlich genehmigt haben. Alle anderen Kinder werden bis zur regulären Busabfahrt durch einen Lehrer beaufsichtigt.
► Pausen
1. Die kleinen Pausen dienen neben der Erholung vor allem dem Raum- und Lehrerwechsel.
2. In den zwei großen Pausen übernehmen die Lehrkräfte pünktlich die Aufsicht und schicken die Kinder zügig mit entsprechender Kleidung auf den Schulhof. In der Mittagspause spielen alle Kinder nur auf dem vorderen Teil des Schulhofes.
3. Nach den Hofpausen betreten alle geordnet das Schulhaus. Der Lehrer verschließt als Letzter das Gebäude. Das Spielen auf dem Holzspielplatz ist in den Hofpausen und ohne direkte Aufsicht nicht gestattet.
4. Die aufsichtführende Lehrkraft entscheidet darüber, ob die Pause bei Regen „abgeklingelt“ wird. In diesem Fall halten sich alle Kinder leise in ihren Klassenräumen auf.
5. Beim Aufenthalt auf dem Schulhof ist darauf zu achten, dass man sich nicht durch Spiele selbst oder andere Kinder gefährdet und Schäden anrichtet. Geländer, Treppen, Beete, Hecken und Bäume sind kein Spielplatz. Das Schneeballwerfen und Rutschbahnbauen kann aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände nicht erlaubt werden.
6. Das Fußballspielen ist nur auf dem Sportplatz und an der Torwand, nicht aber auf den Pflasterflächen erlaubt. Die Bälle werden am Ende der Pause von einem Verantwortlichen mit ins Schulgebäude genommen.
7. Im Speiseraum halten sich nur die Kinder auf, die Mahlzeiten einnehmen. Dabei werden die festgelegten Essenzeiten eingehalten. Bei der Esseneinnahme gelten die allgemeinen Tischsitten und Umgangsformen. Jeder verlässt seinen Platz in einem ordentlichen und sauberen Zustand.
8. Flure, Treppen und Toiletten sind keine Pausenzonen. Das Rennen im Schulhaus, das Toben auf den Toiletten sowie das Verlassen des Schulgeländes sind strengstens untersagt.
► Sicherheit
- In besonderen Gefahrensituationen wird der Alarm in der Schule ausgelöst. Bei Feueralarm ertönt ein schriller lauter Dauerton. Fenster und Türen sind dann vom Lehrer zu schließen. Dieser sorgt dafür, dass alle Kinder das Schulhaus auf dem Fluchtweg zügig verlassen und sich auf dem Sandspielplatz vor den Tannen aufstellen. Der Lehrer führt das Klassenbuch bei sich und meldet der Schulleitung die Anzahl der Kinder. Über die Lautsprecher erfolgen entsprechende Durchsagen. Den Anweisungen der Rettungskräfte und der Schulleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
- Gegenstände, von denen Gefahr ausgehen kann, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Dazu gehören Taschenmesser, Waffen jeder Art, Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerwerkskörper u.ä.
- Die Garderobe (Jacken, Mützen…) und die Turnbeutel sind während des Unterrichts generell an den Garderobenhaken aufzuhängen. Wertsachen werden am Körper mitgeführt.
- Die Schule übernimmt für das Mitbringen von Wertgegenständen generell keine Haftung. Das gilt für Spielsachen, elektronische Geräte wie Gameboy, Nintendo, MP3 Player sowie Handys und Schmuck.
- Für den Sportunterricht gelten laut Anlage 1 gesonderte Regeln.
- Die Heizungsthermostate, Jalousien, technischen Geräte oder elektrischen Fensteröffner bedienen nur die Lehrkräfte bzw. Horterzieher.
- In den Fachräumen werden grundsätzlich die Türen abgeschlossen. Die Schlüssel werden nicht an die Schüler ausgehändigt. Die Kinder dürfen in diesen Räumen nur unter Aufsicht arbeiten.
- Die Benutzung von Fahrrädern auf dem Schulweg ist von den Erziehungsberechtigten am Anfang des Schuljahres schriftlich zu beantragen. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Die Räder sind in den Fahrradständern abzustellen und anzuschließen. Bei Verlust bzw. auftretenden Schäden leistet die Schule keinen Schadenersatz.
- Nach dem Unterricht verlassen alle ortsansässigen Kinder, die nicht durch den Hort betreut werden, zeitnah das Schulgelände. Busschüler werden bis zur regulären Busabfahrt durch Lehrkräfte beaufsichtigt.
- Das Führen von Hunden und das Rauchen auf dem Schulgelände sind nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Haustieren auf das Schulgelände bzw. in den Unterricht ist nicht erlaubt.
- In der Regel werden in der Schule keine Medikamente aufbewahrt bzw. verabreicht. Sollte dennoch die Notwendigkeit im Einzelfall bestehen, muss eine schriftliche Vereinbarung im Sekretariat vorliegen.
► Sauberkeit und Ordnung
- Alle sind für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich. Müll sollte vermieden und in bereitgestellten Behältern getrennt gesammelt werden.
- Wasser, Strom und Trockentücher müssen der Umwelt zuliebe gespart werden.
- Für die Grobreinigung des Schülerplatzes ist jeder selbst verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde wird der Platz grob gesäubert und die Tafel gewischt.
- Auf die Hygiene in den Toiletten ist besonders zu achten. Es wird nach dem Toilettengang die Spülung betätigt, gegebenenfalls die Toilettenbürste benutzt und anschließend werden die Hände gewaschen. Türen werden nicht zugehalten bzw. Trennwände überstiegen. Wir verschmutzen die Toiletten nicht und werfen kein Papier auf den Boden.
- Im Schulhaus tragen wir in den Monaten September bis März Wechselschuhe.
► Krankheit, Unfall, Schaden
- Bei Krankheit ist die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch bzw. persönlich zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Arztbesuche sollten möglichst auf den Nachmittag gelegt werden.
- Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während des Schulweges, auf dem Schulgelände sowie während der Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen. Schulische Veranstaltungen außerhalb der Schule sind ebenfalls unfallversichert, sofern sie durch die Schulleitung genehmigt wurden.
- Erleidet ein Schüler auf dem Schulweg bzw. während der Schulzeit einen Unfall oder einen Sachschaden, ist dies schnellstmöglich dem aufsichtführenden Lehrer anzuzeigen. Nicht gemeldete Schäden werden nicht rückwirkend aufgenommen.
- Ist nach dem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist in jedem Fall eine Unfallanzeige im Sekretariat aufzunehmen.
- Zum Schutze der Personen in der schulischen Einrichtung dürfen alle, die an meldepflichtigen Erkrankungen leiden, (Masern, Scharlach, Läusen u.a.) die Schule nicht besuchen. Nach entsprechender Behandlung ist vom Arzt eine Bescheinigung vorzulegen, die besagt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- Die Lehrkraft im Fach Sport darf bis zu einer Zeit von vier Wochen Kinder aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht freistellen, sofern die Erziehungsberechtigten das schriftlich beantragt und begründet haben. In Einzelfällen kann er zur Entscheidung über die Freistellung eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Nach dieser Zeit ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens notwendig.
► Allgemeines
- Das Benutzen von Handys und elektronischen Geräten ist nicht gestattet. Diese sind während der gesamten Unterrichtszeit auf dem Schulgelände vollständig auszuschalten. Bei Missachtung dieser Regel werden die Geräte vom Lehrer eingezogen und an die Erziehungsberechtigten übergeben.
- Diebstähle sind schriftlich im Sekretariat zu melden und von den Erziehungsberechtigten bei der Polizei anzuzeigen.
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. Diese werden bis zum Ablauf des Schuljahres in der Schule (Waschkeller) aufbewahrt und können jederzeit abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Sachen dem Deutschen Roten Kreuz übergeben.
- Mit Einrichtungsgegenständen der Schule wird sorgsam umgegangen. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden von fremdem Eigentum werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
- Das Trinken in der Stunde ist gestattet. Das Mitbringen von Glastrinkflaschen ist aber aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Im Unterricht sind das Tragen von Basecaps und Mützen sowie das Essen von Kaugummi nicht erwünscht
► Umgang mit Regelverstößen
- Wir versuchen, Regelverstöße zu vermeiden.
- Wir reagieren angemessen, gerecht und individuell.
- Wir trauen den Kindern zu, Regelverstöße zu erkennen und selbst zu beheben.
Folgende Grundsätze gelten dabei: zerstören→ ersetzen
beschmutzen→ säubern
streiten→ entschuldigen
4. Kommt es dennoch zu Regelverstößen nutzen wir unter anderem folgende Erziehungsmaßnahmen laut § 60 Absatz (2) MVSchulG .
- das erzieherische Gespräch
- gemeinsame Absprachen
- mündliche Verwarnung – schriftliche Stellungnahme durch den Schüler
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
- die Wiedergutmachung angerichteten Schadens
- die vorübergehende Einziehung von Gegenständen
- den Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
► Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz vom 24.06.2015 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
gez. Nadine Lembke gez. Silke Beutler gez. Bianca Ziems
Schulleiterin Vorsitzende Schulkonferenz Vorsitzende Schulelternrat